Salzburger Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 8 Allgemeine Voraussetzungen für die Zustimmung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Überblick und Prüfschema | |
II. | Nichtvorliegen eines Widerspruchs des Rechtsgeschäfts zu den Zielen des § 1 Abs 2 (Abs 2) | |
III. | Nachweis der Zustimmungsvoraussetzungen gem Abs 1 lit b oder Abs 2 |
I. Überblick und Prüfschema
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Ursprünglich wurden in § 8 S.GVG 2023 idF LGBl 2022/95 (Stammfassung) die Inhalte der zuvor in Kraft gewesenen Bestimmungen des § 4 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 Z 1 GVG 2001 („Allgemeine Voraussetzungen für die Zustimmung“) übernommen. In den Mat zur Stammfassung findet sich daher nur der Hinweis, dass der Einleitungssatz des § 8 das System der doppelten Prüfung - Nichtvorliegen eines Widerspruchs zu allgemeinen Interessen iSd § 8 plus Nichtvorliegen eines besonderen Versagungsgrundes iSd § 9 festlegt (dazu sogleich). Während § 4 Abs 3 GVG 2001 demonstrativ Gründe aufzählt, die auf jeden Fall einen Widerspruch zu den mit den Beschränkungen im grünen Grundverkehr verfolgten Zielen darstellen (damals noch § 4 Abs 1 GVG 2001), verfolgt § 8 grundsätzlich den Ansatz, Sachverhaltskonstellationen darzustellen, in denen kein Widerspruch zur Zielbestimmung vorliegt (arg: „die Zustimmung ... darf nur erteilt werden, wen...