Salzburger Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 71 In- und Außerkrafttreten
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Grundsätzlich treten auch in Salzburg Landesgesetze mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft (vgl Art 25 Abs 1 L-VG). Die Kundmachung ist bereits am erfolgt, jedoch hat der Landesgesetzgeber in § 71 ausdrücklich bestimmt, dass das Gesetz nicht am darauffolgenden Tag in Kraft treten soll, sondern erst am (Legisvakanz). Selbiges gilt auch für die Verfassungsbestimmungen der §§ 45 Abs 1, 46 Abs 1 und 47 Abs 1 S.GVG 2023. Gleichzeitig wird das Außerkrafttreten des GVG 2001 normiert.