Salzburger Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 9 Besondere Gründe für die Versagung der Zustimmung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Überblick und Entwicklung | |
II. | Besondere Versagungsgründe für die Zustimmung zum Rechtsgeschäft (Abs 1) | |
III. | Nichtanwendung der Versagungsgründe bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (Abs 2) | |
IV. | Nachweis durch den Antragsteller (Abs 3) |
I. Überblick und Entwicklung
1
Die im GVG 2001 noch in zwei verschiedenen Bestimmungen enthaltenen Versagungsgründe (§ 4 Abs 3 und § 5 GVG 2001) wurden nun in § 9 zusammengefasst. Die neue Z 6 (= § 5 Abs 1 Z 3 GVG 2001) wurde an den neu eingefügten § 6 angepasst. Neu war in der Stammfassung des S.GVG 2023 (LGBl 2022/95) auch der in der Z 8 enthaltene Versagungstatbestand, der für den Erwerb sowohl von Landwirten iSd § 4 als auch für den Erwerb durch Nicht-Landwirte die Vorlage eines Bewirtschaftungskonzepts vorsah (nun in § 48 Abs 2 Z 5 als Beilage zum Antrag; vgl die Ausführungen bei § 48).
2
Im § 6 GVG 2001 war im Gegensatz zum S.GVG 2023 noch enthalten, dass ungeachtet des Vorliegens von Versagungsgründen einem Rechtsgeschäft ausnahmsweise dennoch zugestimmt werden konnte, wenn es wegen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Veräußerers, Verpächters udgl zur V...