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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 58 Auftrag zur Herstellung des einer Bewirtschaftungspflicht oder Nutzungserklärung entsprechenden Zustands - Gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks oder Rechts

Maxim Grobovschek

Übersicht der Kommentierung


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I.
Vergleich mit GVG 2001
1- 3
II.
Schematischer Überblick
4
III.
Auftrag zur rechtmäßigen Nutzung
5- 11
IV.
Feststellungsbescheid
12- 14
V.
Durchführung der Versteigerung
A.
Rechtskräftiger Feststellungsbescheid
15, 16
B.
Antrag auf Absehen von der Versteigerung (Abs 5)
17- 21
C.
Antrag auf Exekutionsbewilligung (Abs 3)
22, 23
D.
Exekutionsrechtliche Sonderbestimmungen
24- 31
VI.
Verfall des Übererlöses (Abs 4)
32- 37

I. Vergleich mit GVG 2001

1

Mit der Grundverkehrsgesetz-Novelle 2012 wurde mit § 32b GVG 2001 eine Regelung eingeführt, um gegen die erklärungswidrige Nutzung eines Baugrundstückes vorzugehen. Der Fokus der gesamten Novelle wie auch konkret des § 32b GVG 2001 war bekanntlich jener, illegale Zweitwohnnutzungen zu bekämpfen. Die erklärungswidrige Nutzung etwa land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke wurde von § 32b GVG 2001 nicht adressiert. Zudem sah § 32b GVG 2001 nur eine Versteigerung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten vor, während laut Mat durch § 58 auch eine Versteigerung von Miteigentumsant...

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