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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 33 Verfahren bei Zuschlagserteilung

Christian Herzog

Übersicht der Kommentierung


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I.
Vorbemerkungen zu den §§ 33-44
1- 6
II.
Verfahren bei Zuschlagserteilung § 33
A.
Zuschlag unter Vorbehalt (Abs 1)
7- 12
B.
Das weitere Verfahren
13- 16

I. Vorbemerkungen zu den §§ 33-44

1

Die Bestimmungen über den Rechtserwerb an Grundstücken im Wege der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzungen oder durch Bauen auf fremden Grund, im GVG 2001 noch im 4. Abschnitt geregelt, finden sich nun in den §§ 33 bis 44 im 2. Hauptstück des S.GVG 2023. Gemeinsam ist diesen Regelungsbereichen, dass es sich - den Rechtserwerb von Todes wegen ausgenommen - um sogenannte originäre Rechtserwerbe handelt.

2

Die in §§ 33-44 enthaltenen Regelungen sind dabei im Wesentlichen bereits durch die „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gem Art 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken“ - GruVe-VE vorgegeben. Dabei handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, durch den eine Verpflichtung zur Ausübung der jeweiligen Kompetenzen in einer gewissen, festgelegten Weise mit der Zielsetzung der Koordinierung von Zuständigkeiten, insbesondere bei Querschnittsmaterien, vereinbart wird. Diese sogenannten Gliedstaatsvertr...

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