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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 28 Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte

Christian Herzog

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick
1
II.
Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte (Abs 1)
2, 3
III.
Fristen für die Aufname der Nutzung (Abs 2)
4
IV.
Bestätigung der Grundverkehrsbehörde (Abs 3)
5, 6

I. Überblick

1

§ 28 entspricht vollinhaltlich dem § 11 Abs 3 GVG 2001 und geht auf die Grundverkehrsgesetz-Novelle 1996 zurück.

II. Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte (Abs 1)

2

Abs 1 normiert eine bloße Anzeigepflicht für jene Rechtsgeschäfte,

  • deren Gegenstand zur Begründung eines zum Zweck der inländischen Berufsausübung notwendigen oder für den daran anschließenden Ruhestand beabsichtigten Hauptwohnsitzes dient und

  • die keine Mietverträge über eine Wohnung, Betriebs-, Lager- oder sonstige Räumlichkeiten und ergänzende Räume von untergeordneter Bedeutung (§ 24 Abs 2 Z 5 und 6) sind.

3

Rechtserwerber oder nahe Angehörige (§ 24 Abs 2 Z 1), die dieses Wohnsitzerfordernis erfüllen, haben eine diesbezügliche Erklärung abzugeben, welche in Form einer Selbsterklärung im Vertrag über das Rechtsgeschäft erfolgen kann. Diese Nutzungserklärung ist letztlich auch für die Beurteilung der Rechtskonformität einer Nutzung und für die Ergreifung allfälliger Sanktionsmaßnahmen maßgeblic...

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