Kainz/Herzog/Grobovschek
Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kurzkommentar
1. Aufl. 2026
Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3
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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz
§ 53 Zuständigkeit
Übersicht der Zuständigkeit zu Überwachung und Sanktionen (§§ 53-64)
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Amtshandlung | Rechtsgrundlage | Zuständigkeit |
Überwachung der Einhaltung des S.GVG 2023, insb durch Maßnahmen gem §§ 55, 55a | § 53 Abs 1 | Grundverkehrsbeauftragter |
§ 53 Abs 2 | Zuständigkeitsdelegation an BVB im Einzelfall durch Grundverkehrsbeauftragten | |
Unterstützung in der Durchführung der Überwachung | § 53 Abs 3 iVm § 54 | besondere Überwachungsorgane |
Bestellung der besonderen Überwachungsorgane | § 54 Abs 1 | Landesregierung |
Auftrag zur Herstellung des einer Bewirtschaftungspflicht oder Nutzungserklärung entsprechenden Zustandes samt Feststellungsbescheid | § 58 Abs 1 und Abs 2 | Grundverkehrsbeauftragter (Abs 2 spricht irrtümlich von "die/der Grundverkehrsbehörde") |
Versteigerung des Grundstückes oder Rechts | § 58 Abs 3 | Grundverkehrsbeauftragter im Namen des Landes Salzburg |
Auftrag zur Auflassung der Nutzung | § 59 | Grundverkehrsbeauftragter |
Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts | § 61 | Landesregierung |
nachträgliches Prüfungsverfahren eines grundbücherlich bereits durchgeführten Rechtserwerbs | § 62 | zuständige Grundverkehrsbehörde |
Wiederaufnahme des Verfahrens | zuständige Grundverkehrsbehörde | |
Durchführung von Verwaltungsstr... |