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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Dokumentvorschau
Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 18 Nutzungsverpflichtung

Siegfried Kainz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick
1
II.
Die Nutzungsverpflichtung (Abs 1)
2- 6
III.
Primat des Hauptwohnsitzes (Abs 2)
7, 8
IV.
Ausnahmen von der Nutzungsverpflichtung (Abs 3)
9- 16

I. Überblick

1

Die Nutzungsverpflichtung hängt eng mit den nach §§ 16 f abgegebenen Nutzungserklärungen zusammen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die jeweils erklärte Nutzung auch tatsächlich aufgenommen wird, wodurch neben Zweitwohnnutzungen insbesondere auch Leerstände vermieden werden sollen.

II. Die Nutzungsverpflichtung (Abs 1)

2

Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Nutzungsverpflichtung in Zusammenschau mit §§ 16 f zu sehen. So erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich des § 18 Abs 1 ebenso bloß auf Baugrundstücke iSd § 12. In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet § 18 Abs 1 iVm § 16 Abs 3 bzw § 17 Abs 2 den Rechtserwerber eines Baugrundstücks die gem § 16 Abs 1 bzw § 17 Abs 1 erklärte Nutzung auch tatsächlich binnen der erklärten Frist aufzunehmen. Dies ist dem Grundverkehrsbeauftragten binnen eines Monats nach Ablauf der in der Nutzungserklärung angegebenen oder der vom Grundverkehrsbeauftragten gem § 16 Abs 3 oder § 17 Abs 2 festgelegten Frist durch Vorlage geeignete...

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