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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 30 Sicherstellung von Nutzungen durch Auflagen, Bedingungen und/oder Befristungen sowie durch finanzielle Sicherheiten

Siegfried Kainz/Jonas von Wallpach

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick und Anwendungsbereich
1- 5
II.
Auflagen, Bedingungen und Befristungen (Abs 1)
6- 10
III.
Anmerkung im Grundbuch (Abs 2)
11- 15
IV.
Finanzielle Sicherstellung (Abs 3 und 4)
16- 22

I. Überblick und Anwendungsbereich

1

§ 30 regelt die Erteilung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen zur Sicherstellung von Nutzungen, wobei Abs 1 eine allgemeine Grundlage bildet. Abs 2 sieht den Auftrag zur Anmerkung einer Nutzungs- bzw Bewirtschaftungsverpflichtung oder einer besonderen Zweckbestimmung im Grundbuch vor. Nach Abs 3 und 4 kann der Erlag einer finanziellen Sicherstellung aufgetragen werden, die bei Zuwiderhandeln verfallen kann. Abs 5 statuiert einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

2

Die Norm beruht im Wesentlichen auf §§ 7 Abs 1 und 14 Abs 1 bis 3 GVG 2001. Durch die Integration in den vierten Abschnitt des ersten Hauptstückes haben die Inhalte jedoch eine Erweiterung ihres Anwendungsbereiches auf den grauen, den grünen und den Ausländergrundverkehr erfahren.

3

Aufgrund des Wesens von Auflagen, Bedingungen und Befristungen ist allerdings zu differe...

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