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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 24 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte

Christian Herzog

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Überblick
1, 2
II.
Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte (Abs 1)
3- 6
III.
Ausnahmetatbestände (Abs 2)
A.
Rechtsgeschäfte im begünstigen Personenkreis (Z 1)
7
B.
Rechtsgeschäfte gemeinsam mit Ehegatten oder eingetragenen Partnern (Z 2)
8, 9
C.
Nacheheliche Rechtsgeschäfte (Z 3)
D.
Rechtsgeschäfte zwischen Miteigentümern und gemeinsam Bauberechtigte (Z 4)
11, 12
E.
Mietverträge (Z 5 bis Z 9)
13- 22
F.
Erklärung der Vertragsparteien gem § 50 Abs 1 Z 3 lit b

I. Überblick

1

Die zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte waren bislang im § 11 GVG 2001 geregelt, dessen Inhalte in vielen Bereichen übernommen wurden.

2

§ 24 Abs 1 listet jene Rechtgeschäfte auf, welche einer Zustimmung der Grundverkehrsbehörde bedürfen, wobei die unabhängig davon erforderliche Prüfung bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken explizit angeführt wird. In Abs 2 sind jene Rechtsgeschäfte angeführt, bei welchen eine Zustimmung der Grundverkehrsbehörde nicht erforderlich ist (Ausnahmetatbestände).

II. Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte (Abs 1)

3

§ 24 Abs 1 Z 1 und Z 2 entsprechen wortident § 11 Abs 1 lit a und lit b GVG 2001.

4

§ 24 Abs 1 Z 3 wurde insofern zu § 11 ...

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