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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 63 Strafbestimmungen, Widmung von Geldstrafen

Maxim Grobovschek

Übersicht der Kommentierung


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I.
Vergleich mit GVG 2001
1, 2
II.
Überblick
3- 6
III.
Die einzelnen Tatbestände (Z 1-9)
7- 16
IV.
Strafdrohung (Abs 2)
17- 21
V.
Versuchsstrafbarkeit (Abs 3)
VI.
Verjährung (Abs 4)
23- 28
VII.
Ort der Übertretung (Abs 5)
VIII.
Zuständigkeit
30, 31
IX.
Beschwerde

I. Vergleich mit GVG 2001

1

Auch das GVG 2001 kannte einen Katalog von Verwaltungsübertretungen, die jedoch hinsichtlich Anzahl und Anwendungsbereich merklich hinter § 63 Abs 1 zurückblieben. Inhaltlich standen ähnliche Sachverhalte wie im S.GVG 2023 im Zentrum, insb die Nutzung trotz Versagung der Zustimmung zum Rechtserwerb (§ 35 Abs 1 Z 1 GVG 2001; vgl nun § 63 Abs 1 Z 1), die unterlassene Einholung einer grundverkehrsbehördlichen Zustimmung bzw die nicht erfolgte Anzeigeerstattung binnen der gesetzlichen Frist (§ 35 Abs 1 Z 4 GVG 2001; vgl nun § 63 Abs 1 Z 5), der Verstoß gegen einen Auftrag zur Auflassung der Nutzung (§ 35 Abs 1 Z 3 iVm § 16a GVG 2001; vgl nun § 63 Abs 1 Z 8) und die mangelnde Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen (§ 35 Abs 1 Z 6 GVG 2001), wobei die Mitwirkungspflichten im GVG 2001 auf die Überwachung der Nutzung eines Baugrundstückes nicht als Zweitwohnung (§ 32...

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