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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 3 Leistungsfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, Hofstelle, betrieblicher Mittelpunkt, ortsüblicher Umgriff

Maxim Grobovschek

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick
A.
Rechtslage nach dem GVG 2001
1, 2
B.
Begriffsbildung im S.GVG 2023
3- 5
C.
Grundverkehrsgesetz-Novelle 2025
6- 8
II.
Leistungsfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb
A.
Landwirtschaft (Abs 1)
9- 21
B.
Forstwirtschaft (Abs 2)
22- 26
C.
Hofstelle (Abs 3)
27- 32
D.
Betrieblicher Mittelpunkt (Abs 4)
33- 37
III.
Ortsüblicher Umgriff von Bauten (Abs 5)
38- 40

I. Überblick

A. Rechtslage nach dem GVG 2001

1

Im GVG 2001 war der Begriff „land- oder forstwirtschaftlicher“ Betriebnicht legaldefiniert, wurde sehr wohl aber durchgehend vom Landesgesetzgeber in den Bestimmungen des grünen Grundverkehrs verwendet, insbesondere zur Definition land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (vgl § 2 Abs 1 GVG 2001: Land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke sind solche, die nach Art ihrer tatsächlichen Nutzung ganz oder überwiegend einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gewidmet sind.). Beim land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb handelte es sich daher um einen zentralen Begriff des GVG 2001. Zur Auslegung des Begriffsinhaltes wurde auf die Landwirte-Definition in § 4 A...

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