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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 20 Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden

Christian Herzog

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick
1, 2
II.
Anwendungsbereich (Abs 1)
3
III.
Zielsetzung (Abs 2)
4- 8
IV.
Behördenzuständigkeit (Abs 3)
9- 11

I. Überblick

1

Im ersten Paragraf des Abschnittes über den Ausländergrundverkehr wird in Abs 1 der Anwendungsbereich der Bestimmungen dieses Abschnittes normiert, Abs 2 gibt die Ziele vor, die mit den Regelungen zu erreichen versucht werden, und Abs 3 erlegt die Vollziehung der Normen über den Ausländergrundverkehr der Grundverkehrskommission (§ 46) im Fall eines gem § 7 Abs 1 zustimmungsbedürftigen Erwerbes von Rechten an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und dem Grundverkehrsbeauftragten (§ 45) in allen anderen Fällen des Rechtserwerbes auf.

2

Regelungen über Maßnahmen zur Sicherstellung der Erreichung der hier festgelegten Ziele finden sich im 3. Unterabschnitt in den §§ 24 bis 26.

II. Anwendungsbereich (Abs 1)

3

§ 20 Abs 1 bestimmt den Anwendungsbereich der Regelungen über den Ausländergrundverkehr. Erfasst sind nur rechtsgeschäftliche Erwerbe (zu den Erwerben von Todes wegen, siehe §§ 38 ff) durch Ausländer. Wer im Sinne des Gesetzes als Ausländer gilt, wird in § 21 legaldefiniert.

III. Zielsetzu...

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