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Salzburger Grundverkehrsgesetz
Kainz/Herzog/Grobovschek

Salzburger Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5145-3

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Kainz/Herzog/Grobovschek - Salzburger Grundverkehrsgesetz

§ 13 Weitere Begriffsbestimmungen

Siegfried Kainz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick
1
II.
Zu den einzelnen Begriffen
A.
Hauptwohnsitz (Z 1)
2- 14
B.
Ständiger Wohnsitz (Z 2)
15- 19
C.
Zweitwohnung (Z 3)
20- 22
D.
Wohnung (Z 4)
23- 28
E.
Touristische Objekte und Nutzungseinheiten (Z 5)
29, 30
F.
Apartment (Z 6)
31- 34
G.
Apartmenthaus (Z 7)
35- 37
H.
Apartmenthotel (Z 8)
38, 39
I.
Beherbergungsbetrieb (Z 9)
40- 43

I. Überblick

1

Durch die Begriffsbestimmungen werden die wesentlichen Termini für den grauen Grundverkehr zentral geregelt. Teilweise finden sich diese Begriffe bereits ident in anderen Gesetzen, insbesondere im ROG 2009. Oft divergieren allerdings die Definitionen des S.GVG 2023 von jener desselben Wortes im ROG 2009. Andererseits wird im S.GVG 2023 zT auch eine komplett neue Terminologie verwendet. Diese (teilweise sogar sehr kleinen) Divergenzen ziehen eine erschwerte Verständlichkeit und Uneinheitlichkeit nach sich, was dazu führt, dass der Rechtsanwender gezwungen ist, stets die Begriffsbestimmungen mehrerer Gesetze vor sich zu haben und zu vergleichen. Dies wurde im Begutachtungsverfahren auch von mehreren Seiten kritisiert.

II. Zu den einzelnen Begriffen

A. Hauptwohnsitz (Z 1)

2

Die Definition des Hauptwohnsitzes entspricht (weitgehend) sowohl jener des Art 6 Abs 3 B-VG als auch j...

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