Salzburger Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2026
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§ 12 Baugrundstücke
Übersicht der Kommentierung
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I. | Überblick | |||
II. | Das Baugrundstück (Abs 1) | |||
A. | Ausweisung im Flächenwidmungsplan (Z 1) | |||
B. | Bebaubarkeit ohne Baulandausweisung im Flächenwidmungsplan (Z 2) | |||
1. | Raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung (lit a) | |||
2. | Bauplatzerklärung (lit b) | |||
3. | Vertragsraumordnung (lit c) | |||
4. | Rechtsgeschäfte mit Gemeinden oder der Baulandsicherungsgesellschaft mbH (lit d) | |||
C. | Faktischer Bestand (Z 3) | |||
III. | Die Bescheinigung des Bürgermeisters (Abs 2) | |||
A. | Regelungsgegenstand | |||
B. | Rechtsqualität und Rechtsschutz | |||
I. Überblick
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Der zweite Unterabschnitt enthält in den §§ 12 und 13 die wesentlichen Begriffsbestimmungen, wobei dem Begriff des Baugrundstücks ein eigener Paragraf gewidmet ist. § 12 Abs 1 definiert den für den grauen Grundverkehr zentralen Begriff des Baugrundstücks. Das Vorliegen eines Baugrundstückes ist bereits Voraussetzung für die Anwendbarkeit der grau-grundverkehrsrechtlichen Bestimmungen, da dem den Anwendungsbereich festlegenden § 11 Abs 1 dieser Begriff zugrunde liegt. Handelt es sich bei dem vertragsgegenständlichen Objekt um kein Baugrundstück iSd § 12 Abs 1, so hat der örtlich zuständige Bürgermeister gem § 12 Abs 2 eine Bescheinigung über...