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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 117. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

4. Dritter RefE v.

4

(1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige gemäß § 7 Abs. 2 an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt, so hat jeder für sich selbst und im Zusammenwirken mit den übrigen beteiligten unbeschränkt Steuerpflichtigen alle Auskünfte zu erteilen, die zur Anwendung dieses Gesetzes notwendig sind. Auf Verlangen hat er insbesondere

  • 1. die Geschäfte zu offenbaren, die die Gesellschaft mit ihm selbst oder einer ihm im Sinne des § 1 Abs. 2 nahe stehenden Person getätigt hat,

  • 2. die für die Anwendung der §§ 7 bis 14 sachdienlichen Unterlagen einschließlich der Bilanzen und der Verlust- und Gewinnrechnungen vorzulegen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen mit dem im Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung vorgeschriebenen oder üblichen Prüfungsvermerk einer staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfungsstelle oder einer vergleichbaren Stelle vorzulegen.

S. 4

(2) Ist für die Ermittlung der Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, eine Schätzung nach § 217 der Reichsabgabenordnung vorzunehmen, so ist mangels anderer geeigneter Anhaltspunkte bei der Schätzung als Anhaltspunkt von mindestens 20 vom Hundert der Anschaffungskos...

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