Außensteuerrecht
2026
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1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)
a) Gewinnausschüttungen
Steuerfrei sind
...
1a) Gewinnausschüttungen, ...
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Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7-14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschüttungen bei einkommensteuerpflichtigen Anteilseignern und einer Beteiligung im Privatvermögen der Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 Satz 1, § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG) oder bei einer Beteiligung im Betriebsvermögen dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. d Satz 1 EStG) unterliegen (für körperschaftsteuerpflichtige Anteilseigner s. Anm. 59 ff.). Im Kontext von § 3 EStG handelt es sich mit dem Anknüpfen an „Gewinnausschüttungen“ nicht um eine StBefreiung, die auf Eigenschaften oder Besonderheiten natürlicher Person zugeschnitten ist.
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Begriff der Gewinnausschüttung. Im Schrifttum wurde kritisiert, dass der Gesetzgeber den Begriff „Gewinnausschüttungen“ gewählt hat und nicht wie in § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG die Formulierung „Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG“. Die Begriffswahl ist in der Tat überraschend, wenn man bedenkt, ...