Außensteuerrecht
2026
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2. Korrektur von Steuerbescheiden
a) Widerstreitende Steuerfestsetzungen in Kaskadenfällen
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Anwendungsbereich der §§ 174 Abs. 1, 3 AO. Sollte es in Kaskadenfällen entgegen § 4j Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. EStG zur mehrfachen Versagung des Betriebsausgabenabzugs kommen, indem mehrere in diesem Kontext involvierte Finanzbehörden den Betriebsausgabenabzug versagen, sollte der Tatbestand des § 174 Abs. 1 AO eröffnet und damit grundsätzlich Korrekturspielraum betreffend der in diesen Kontext ergangenen Steuerbescheide bestehen. Für den umgekehrten Fall, dass die insoweit involvierten Finanzbehörden davon ausgegangen sind, dass die jeweils andere Finanzbehörde den Betriebsausgabenabzug versagt, sollte der Tatbestand des § 174 Abs. 3 AO Raum für entsprechenden Korrekturspielraum eröffnen.
b) Rückwirkendes Ereignis
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Anwendungsbereich des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Fraglich ist, welche verfahrensrechtlichen Auswirkungen eine nachträgliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 4j EStG durch das BVerfG hätte. Konkret stellt sich die Frage, ob hierin ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu sehen ist, so dass (auch) hierauf basierende Steuerbescheide grundsätzlich zu ändern wären. Dies ist nicht der Fall. So wirk...