Außensteuerrecht
2026
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4. Gegenäußerung der Bundesregierung v. zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 12/1466)
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Zu Nr. 47 und 48 (Artikel 13 Nummern 4 b und 5 a — neu — § 15 a und 18 AStG)
Der Entwurf eines § 15 a AStG wird zur Zeit grundlegend überarbeitet mit dem Ziel, unangemessene Steuerverlagerungen zu vermeiden, ohne nichtbeabsichtigte Nebenwirkungen auf andere Sachverhalte zu entfalten. Bei der Erarbeitung eines neuen Regelungsentwurfs werden die Anregungen des Bundesrates von der Bundesregierung berücksichtigt werden.