Außensteuerrecht
2026
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I. Betroffene Unternehmen/Steuerpflichtige (Abs. 1)
(1) 1Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), ...
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Unternehmen mit inländischem Sitz oder Ort der Geschäftsleitung. Betroffen sind damit alle Unternehmen, die i.S.d. § 11 AO ihren Sitz oder i.S.d.§ 10 AO den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Als Unternehmen wird jede selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit unabhängig von ihrer Rechtsform verstanden, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
..., das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellschaft), ...
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Verpflichtung für inländische Konzernobergesellschaften. Primär besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines CbC-Reports für inländische Konzernobergesellschaften, wenn durch sie freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung ein Konzernabschluss erstellt wird, welcher mindestens ein Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland (ausländisches Unternehmen) oder eine ausländische Betriebsstätte umfasst, im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens Umsätze i.H.v. 750 Mio. Euro auf konsolidierter Basis (Außenumsä...