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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 117. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

4. Zweites Missbrauchsindiz: Fehlende sachliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 2)

„... und

2. [...]

a) Systematik

238

Regelungssystematik. Die Nr. 2 statuiert innerhalb der Missbrauchsvermutung des Satzes 1 das zweite Missbrauchsindiz. Dieses lässt sich terminologisch als „fehS. 167lende sachliche Entlastungsberechtigung“ (der Körperschaft) bezeichnen. Nach der Gesetzeskonzeption soll Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn die Einkunftsquelle (s. Rz. 401) keinen wesentlichen Zusammenhang (s. Rz. 392 ff.) mit einer Wirtschaftstätigkeit (s. Rz. 245 ff.) dieser (vgl. Rz. 354 ff.) Körperschaft (die den Entlastungsanspruch geltend macht) aufweist. Mit anderen Worten: Die sachliche Entlastungsberechtigung fehlt (d.h. das Missbrauchsindiz der Nr. 2 ist erfüllt),

  • wenn (vgl. Rz. 495) entweder die Körperschaft bereits keine Wirtschaftstätigkeit ausübt oder

  • soweit (vgl. Rz. 495 ff.) kein wesentlicher Zusammenhang zwischen einer tatsächlich ausgeübten Wirtschaftstätigkeit der Körperschaft und der Einkunftsquelle der Körperschaft besteht.

Positiv formuliert: Damit die sachliche Entlastungsberechtigung vorliegt und § 50d Abs. 3 EStG insgesamt nicht eingreift, ist erforderlich, dass

  • eine Wi...

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