Außensteuerrecht
2026
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2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. (BR-Drucks. 365/23)
86
[...]
Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes)
Das Außensteuergesetz vom (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
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2. In § 8 Absatz 5 Satz 1 und 3 wird jeweils die Angabe „25 Prozent“ durch die Angabe „15 Prozent“ ersetzt.
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4. § 21 wird wie folgt geändert:
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b) Die Absätze 6 und 7 werden angefügt:
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(6) § 8 Absatz 5 in der am ... [einsetzen: Tag nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] geltenden Fassung sind erstmals anzuwenden für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem endet.
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Begründung
A. Allgemeiner Teil
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II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
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2. Begleitmaßnahmen
Daneben enthält der Gesetzentwurf mit der Einführung des MinStG in Verbindung stehende
Begleitmaßnahmen:
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Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung
Die Niedrigsteuergrenze im R...