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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 117. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

IV. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft — Abs. 1 Nr. 1 (ausnahmslos Einkünfte aus aktivem Erwerb)

1. Begriff der Land- und Forstwirtschaft

...

  • 1. der Land- und Forstwirtschaft, ...

152

Ableitung („Stammen“) der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Welche Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft stammen, ergibt sich auch für § 8 S. 67Abs. 1 Nr. 1 uneingeschränkt aus §§ 13, 14 EStG. Es bestehen keinerlei Bedenken, in Zweifelfragen die bisherige Rspr. zu diesen Bestimmungen zur Auslegung auch des AStG heranzuziehen.

153

Originärer Tätigkeitsumfang. Die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 umfasst die planmäßige Nutzung des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Dies umfasst insbesondere Forstwirtschaft, Ackerbau, Tierzucht, Nutztierhaltung, Wein- und Gartenbau sowie die Jagd. Ferner gehören zu dieser Tätigkeit auch die Küsten- und Hochseefischerei. Es handelt sich um eine uneingeschränkt aktive Tätigkeit, weshalb Abgrenzungsfragen zu anderen Tätigkeiten des § 8 Abs. 1 regelmäßig von Bedeutung sind (vgl. Rz. 157 f.).

154

Ableitung aus der Tätigkeit i.S.d. § 13 EStG. Die...

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