Außensteuerrecht
2026
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5. Verhältnis zum Grundgesetz
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Verstoß gegen Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Im Schrifttum wird zunehmend geltend gemacht, dass die Zurechnung nach § 5 zB unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Begründet wird dies damit, dass der Person i.S. des § 2 ggf. Einkünfte oder Vermögenswerte für steuerliche Zwecke zugerechnet werden, obwohl sie (zB aufgrund mangelnder Alleinbeherrschung) keinen tatsächlichen Zugriff auf die Einkünfte oder Vermögenswerte hat. Ggf. ist es ihr nichteinmal möglich, auf die Einkünfteerzielung der ausländischen Gesellschaft entsprechenden Einfluss zu nehmen. Es spricht einiges für die vorstehende These. Hinzu kommt, dass § 5 nur gegenüber deutschen Staatsangehörigen zur Anwendung kommt. Im Übrigen unterliegt es jedenfalls dann verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn es im konkreten Fall aus der Anwendung des § 5 zu einer Überbesteuerung kommt.
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Strukturelles Vollzugsdefizit. Die praktische Erfahrung im Umgang mit § 5 deutet sogar eher darauf hin, dass hier ein den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verletzendes strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt. Nach der Rspr. de...