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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 117. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Anwendungsfälle nach dem

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Bedeutung der Lizenzschranke nach dem . Bis zum müssen die OECD/G20-Staaten ihre IP-Boxen, welche bereits in 2016 bestanden haben, nexus-konform ausgestalten. Allerdings wird § 4j EStG auch nach diesem Zeitpunkt nicht leerlaufen. So könnten Rechte bspw. von einer Jurisdiktion außerhalb der OECD/G20-Staaten aus lizenziert werden, welche ihre IP-Box nicht nexus-konform ausgestaltet hat. Es käme somit zu einem (Teil-)Abzugsverbot des (Lizenz-)Aufwands auf Ebene des inländischen Lizenznehmers.

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