Außensteuerrecht
2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6. FinMin. Nds., Erl. v. — S 1353 - 332, StEK AStG § 8 Nr. 3 (betr. Zugriffsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG; Umrechnung ausländischer Ertragsteuern für Zwecke der Belastungsberechnung nach § 8 Abs. 3 AStG)
6
Für Zwecke der Belastungsberechnung nach § 8 Abs. 3 AStG sind die von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Ertragsteuern nach dem Kurs in DM umzurechnen, der auch für die Umrechnung der Einkünfte aus passivem Erwerb maßgebend ist. Aus Vereinfachungsgründen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Belastungsberechnung in der Währung des Sitzlandes der Zwischengesellschaft vorgenommen wird.