Außensteuerrecht
2026
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VI. Einordnung der Neuregelung im Zuge des AbzStEntModG
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Einordnung der Neuerungen infolge des AbzStEntModG. Mit dem AbzStEntModG wurde die bisher in § 1 Abs. 3 Sätze 11, 12 a.F. kodifizierte Preisanpassungsklausel modifiziert und in einen eigenständigen § 1a überführt. Im Zuge der Neufassung der Preisanpassungsklausel wurde der Beobachtungszeitraum von bisher zehn auf nunmehr sieben Jahre verkürzt. Auch wenn der siebenjährige Beobachtungszeitraum immer noch zu lange bemessen ist, ist diese Änderung ein Schritt in die „richtige Richtung“. Dass in Satz 3 definiert wird, unter welchen Umständen von einer „erheblichen Abweichung“ auszugehen ist, ist ebenfalls zu begrüßen, da die Präzisierung unbestimmter Rechtsbegriffe mehr Rechtssicherheit gewährleistet. Des Weiteren ist die Kodifizierung von drei Escape-Klauseln zu befürworten. Die Preisanpassungsklausel wurde in der Literatur seit ihrer Einführung im Jahr 2008 (zu Recht) kritisch betrachtet. Eine Verrechnungspreiskorrektur wird v.a. dann nicht für sachgerecht gehalten, wenn der Steuerpflichtige die tatsächliche Gewinnentwicklung nicht vorhersehen konnte oder wenn sie maßgeblich auf den Anstrengungen des Käufer...