Suchen Kontrast Hilfe
Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 117. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Außensteuerrecht

V. ATAD III-E (EU-Fall)

73

Überblick. Am hat die EU-Kommission einen Entwurf einer „Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen („shell entities“) für Steuerzwecke und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU [EU-Amtshilferichtlinie]“ (kurz: ATAD III-E) vorgelegt. Der Vorschlag der ATAD III-E geht zurück auf die Kommissionsmitteilung über eine „Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ vom ; sie ist dort als zweite Maßnahme zur „Gewährleistung einer fairen und effektiven Besteuerung“ vorgesehen, die bewusst über die Vorgaben der OECD hinausgehen soll. Die ATAD III-E enthält erstaunlich weitgehende Vorschriften, die auch Bedeutung für § 50d Abs. 3 EStG haben könnten (vgl. Rz. 84). Die Vorgaben der ATAD III-E sollen bis zum in den nationalen Rechtsordnungen umgesetzt und ab dem angewendet werden (Art. 18 ATAD III-E). Das Gesetzgebungsverfahren befand sich zum Zeitpunkt der Drucklegung erst in der Zuleitung an den Rat. Ob der Richtlinienvorschlag vom Unionsgesetzgeber angenommen werden wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Gleichwohl soll bereits ein Überblick über den Regel...

Daten werden geladen...