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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 117. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. (BR-Drucks. 245/21)

79

[...]

Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes)

Das Außensteuergesetz vom (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

[...]

  • 6. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst:

[...]

S. 61

„§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

(1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen, die einer niedrigen Besteuerung im Sinne des Absatzes 5 unterliegen und nicht stammen aus:

  • 1. der Land- und Forstwirtschaft,

  • 2. der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen, der Erzeugung von Energie sowie dem Aufsuchen und der Gewinnung von Bodenschätzen,

  • 3. dem Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten, die einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des Absatzes 2 nachgehen; es sei denn, die diesen Einkünften zugrunde liegenden Geschäfte werden zu mehr als einem Drittel mit dem Steuerpflichtigen oder ihm nahestehenden Personen betrieben. Gleiches gilt für Finanzunternehmen im Sinne des Kredi...

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