Außensteuerrecht
2026
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III. Tatbestandsvoraussetzungen
1. Vermitteln einer Finanzierungsbeziehung
„...
1. eine Finanzierungsbeziehung von einem Unternehmen gegenüber einem anderen Unternehmen innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe vermittelt wird oder ...“
2755
Finanzierungsbeziehung. Soweit § 1 Abs. 3e auf eine Finanzierungsbeziehung Bezug nimmt, entspricht das Verständnis grundsätzlich dem des § 1 Abs. 3d (Rz. 2725). Während für Zwecke des § 1 Abs. 3d Darlehensvergaben im Fokus steS. 59hen (so auch § 1 Abs. 3d Satz 3), kann § 1 Abs. 3e darüber hinaus auch andere Finanzierungsbeziehungen betreffen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass zwar ausgehend vom Wortlaut („insbesondere“) des § 1 Abs. 3d Satz 2 davon auszugehen ist, dass die Aufzählung der erfassten Geschäftsvorfälle („ein Darlehensverhältnis sowie die Nutzung oder die Bereitstellung von Fremdkapital und fremdkapitalähnlichen Instrumenten“) nicht abschließender Natur ist. Folglich können auch solche Transaktionen unter den Begriff der „Finanzierungsbeziehungen“ fallen, die über die explizit genannten Geschäftsbeziehungen hinausgehen. Solche weiteren Geschäftsbeziehungen müssten jedoch d...