Außensteuerrecht
2026
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2. Stellungnahme des Bundesrates v. (BR-Drucks. 560/03)
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Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
5) Zu Artikel 5 Nr. 1 a — neu —, Nr. 3 (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a, § 21 Abs. 11 AStG)
Artikel 5 ist wie folgt zu ändern:
1) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1 a eingefügt:
„1 a. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
„a) ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, der gemäß § 7 an der ausländischen Gesellschaft beteiligt ist, oder eine einem solchen Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 2 nahestehende Person, die mit ihren Einkünften hieraus im Geltungsbereich dieses Gesetzes steuerpflichtig ist, der ausländischen Gesellschaft die Verfügungsmacht an den gehandelten Gütern oder Waren verschafft, oder““
Begründung
§ 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a AStG in der Fassung des StVergAbG vom enthält einen redaktionellen Fehler. Der Relativsatz am Ende („die mit ihren Einkünften hieraus im Geltungsbereich dieses Gesetzes steuerpflichtig ist“), soll sich auf „eine einem solchen Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 2 nahestehende Perso...