Außensteuerrecht
2026
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2. Veräußerungsgewinne (Buchst. b)
a) Steuerfreiheit von Gewinnen aus Veräußerung, Auflösung oder Kapitalherabsetzung
b) Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausländischen Kapitalgesellschaft sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kapitals, ...
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Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG befreit Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer ausl. KapGes. sowie aus deren Auflösung oder Herabsetzung ihres Kapitals, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben und nicht ausgeschüttet worden sind. Ohne diese Regelung würden die Veräußerungsgewinne bei einkommensteuerpflichtigen Anteilseignern mit einer Beteiligung im Privatvermögen von < 1 % grds. der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG), ab 1 % dem Teileinkünfteverfahren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) und bei einer Beteiligung im Betriebsvermögen dem Teileinkünfteverfahren (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bzw. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a bzw. b EStG) unterliegen (für körperschaftsteuerpflichtige Anteilseigner s. Anm. 59). Im Kontext von § 3 EStG handelt es sich mit dem Anknüpfen an „Gewinnausschüttungen“ nicht um eine Steuerbefreiung, die auf Eigenschaften...