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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 117. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

IV. Betriebsausgabenabzug (Absatz 4)

(4) Bei der Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

421

Vergleich mit anderen Vorschriften. § 10 Abs. 4 folgt seinem Wortlaut und seiner Zielsetzung nach weitgehend dem § 50 Abs. 1 Satz 1 EStG, weshalb zur Auslegung der Vorschrift in vollem Umfang auf die Kommentierung zu § 50 EStG Bezug genommen werden kann. In § 10 Abs. 4 ist nur von einem „wirtschaftlichen Zusammenhang” die Rede, weshalb eine Unmittelbarkeit nicht erforderlich ist. Entsprechend gelten die zu § 3 c EStG entwickelten Grundsätze im Rahmen des § 10 Abs. 4 nicht.

422

Betriebsausgaben/Werbungskosten. § 10 Abs. 4 spricht ausdrücklich nur Betriebsausgaben an. In Anm. 218.1 und 300 wurde jedoch die Auffassung S. 297vertreten, dass eine ausländische Zwischengesellschaft auch Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG erzielen kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob § 10 Abs. 4 sinngemäß auch auf Werbungskosten anwendbar ist. Diese Frage ist zu bejahen. § 10 Abs. 4 soll nur klarstellende Bedeutung haben. Es ist jedenfal...

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