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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 117. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. (BT-Drucks. 17/2249)

64

Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes

  • 1. Nach § 8 Absatz 3 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

    „In die Belastungsberechnung sind Ansprüche des unbeschränkt Steuerpflichtigen oder einer ausländischen Gesellschaft gegenüber dem Staat oder dem Gebiet der ausländischen Gesellschaft auf Erstattung oder Anrechnung der Ertragsteuern einzubeziehen, die von der ausländischen Gesellschaft gezahlt wurden.“

Begründung (Auszug)

Zu Artikel 7 (AStG)

Zu Nummer 1 (§ 8 Absatz 3 Satz 2 — neu)

Nach § 8 Absatz 1 Außensteuergesetz (AStG) ist eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht aus den in der Vorschrift aufgeführten Tätigkeiten oder Gegenständen stammen. § 8 Absatz 3 AStG definiert den Ausdruck „niedrige Besteuerung“. Sie ist gegeben, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen.

In der Praxis haben sich Modelle zur Umgehung der Hinzurechnungsbesteuerung entwickelt, die sich die formale „Normalbesteuerung“ der ausländischen Gesellschaften zunutze mache...

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