Außensteuerrecht
2026
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17. — DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 — Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise — Auszug § 8 AStG betreffend
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B. Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung
Die Regelungen zur Einkünftekorrektur, mit grundsätzlicher Ausnahme des § 1 AStG (vgl. BFH vom I R 41/82, BStBl. II S. 868), gelten auch für Geschäftsbeziehungen zu zwischengeschalteten Gesellschaften i.S.d. § 5 AStG oder zu Zwischengesellschaften i.S.d. §§ 7 ff. AStG
Beispiel:
Die M-AG (Sitz im Inland) ist zu 100 Prozent an der T-AG im niedrig besteuernden Ausland beteiligt. Diese ist Zwischengesellschaft i.S.d. §§ 7 ff. AStG; ihre gesamten Einkünfte sind als passiv zu qualifizieren. Die T-AG steht mit der E-AG (ansässig in einem anderen ausländischen Staat) in einer Geschäftsbeziehung. Die T-AG begibt an die E-AG ein Darlehen in Höhe von einer Million Euro zu einem unangemessen niedrigen Zinssatz (ein Prozent, fremdüblich wären zehn Prozent). Eine Korrektur seitens der ausländischen Finanzverwaltung wurde nicht vorgenommen. Im Rahmen der Anwendung der Regelungen über die Hinzurechnungsbesteuerung wird eine Einkommenserhöhung in Höhe von 9...