Außensteuerrecht
2026
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1. Anwendungsbereich
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Allgemeines. In § 138a Abs. 1 AO wird der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichtspflicht definiert. Liegen die dort genannten Voraussetzungen vor, hat ein inländisches Konzernunternehmen einen CbC-Report mit den in § 138a Abs. 2 AO genannten Daten der verbundenen Konzernunternehmen getrennt nach Steuerjurisdiktionen zu erstellen und an das BZSt zu übermitteln.
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Sachlicher Anwendungsbereich. In sachlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich eröffnet, wenn ein Konzernunternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen) entweder einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellschaft). Ferner muss der Konzernabschluss mindestens ein Unternehmen mit Sitz und GeschäftsleiS. 15tung im Ausland (ausländisches Unternehmen) oder eine ausländische Betriebsstätte umfassen und die im Konzernabschluss ausgewiesenen, konsolidierten Umsatzerlöse müssen im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens 750 Mio. Euro betragen haben. Die Verpflichtung zur Aufstellung des CbC-Reports besteht indessen nicht, wenn das inländische Unternehmen in den Konzernabschluss eines anderen Unternehmen...