Außensteuerrecht
2026
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6. Steuerfreie ausländische Einkünfte
. . . , soweit sie auf ausländische Einkünfte entfällt, die nicht steuerfrei sind.
260
Auswirkungen auf sog. Maßstabsteuer. Mittelbar wirkt sich der gewillkürte Steuerabzug gem. § 34 c Abs. 2 auch auf die Steuern aus, für die die Einkommensteuer Maßstabsteuer ist. Dies gilt insbes. für die Kirchensteuer.
261
Durchbrechung des § 12 Nr. 3 EStG. Seit dem Steueränderungsgesetz 1992 enthält § 34 c Abs. 2 eine Durchbrechung des § 12 Nr. 3 EStG. Anders als bei der früheren Fassung der Vorschrift, die nicht im Widerspruch zu § 12 Nr. 3 EStG stand, hätte bei der Neuregelung § 34 c Abs. 2 und 3 in den Einleitungssatz von § 12 EStG aufgenommen werden müssen (vgl. Anm. 84). Diese Änderung ist dem Gesetzgeber aber verborgen geblieben. Gleichwohl besteht aufgrund der Prinzipien „lex posterior derogat legi priori“ und „lex specialis derogat legi generali“ kein Zweifel, dass § 34 c Abs. 2 EStG der Regelung in § 12 Nr. 3 EStG vorgeht.
262
Überflüssige Regelung? Der letzte Halbsatz von § 34 c Abs. 2 beinhaltet einen „weißen Schimmel“, soweit eine ausländische Steuerfreiheit in den Blick genommen würde. Sind Einkünfte im Ausland steuerfrei, so wird auf sie keine ausländische Steuer erhoben. Entsprechend kann es weder eine anrechenbare noch eine ...