Außensteuerrecht
2026
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1. BEPS-Projekt der OECD/G20-Staaten
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Grenzüberschreitende Nutzungsüberlassung von Rechten. Die Implementierung des § 4j EStG greift den Umstand auf, dass sich Rechte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Marken besonders leicht auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dieser Umstand hat angesichts der stark zunehmenden Globalisierung in jüngerer Vergangenheit dazu geführt, dass eine zunehmende Anzahl an Staaten für (grenzüberschreitende) Nutzungsüberlassungen ebendieser Rechte besondere Steuervergünstigungen (IP-Boxen) eingeführt hat.
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Race-to-the-bottom. Diese Formen des Steuerwettbewerbs sind von einer Vielzahl der OECD/G20-Staaten mit der Begründung als schädlich angesehen worden, dass sie die Allokation von Ressourcen verzerren und die Steuerlast von mobilen auf weniger mobile Faktoren wie Arbeit und Verbrauch verlagern würden. Soweit die hiervon benachteiligten Staaten ebenfalls vergleichbare steuerliche Anreize schafften, würde dies zu einem gegenseitigen Unterbietungswettlauf (Race-to-the-bottom) führen.
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Verstärkte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Vor diesem Hintergrund haben derartige (grenzüberschreitende) Nutzungsüberlas...