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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 138

Mehrkindzuschlag


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Mehrkindzuschlag (§§ 9 bis 9d FLAG)
Den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2004 erhalten Sie bei der Veranlagung 2003. Für das Jahr 2004 steht ein Mehrkindzuschlag zu, wenn Sie (oder Sie und der andere Elternteil) 2003 für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe bezogen haben und das Familieneinkommen den Betrag von 40.320 € nicht überstiegen hat. Es erfolgt nur dann keine Zusammenrechnung des Familieneinkommens, wenn Sie mit Ihrem (Ehe-)Partner im Jahr 2003 nicht mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder wenn das Einkommen eines der (Ehe-)Partner negativ ist. Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 36,40 € für das dritte und jedes weitere Kind. Der Mehrkindzuschlag kann grundsätzlich nur vom Familienbeihilfenbezieher selbst beantragt werden. Kommt es für diesen zu keiner (Arbeitnehmer-)Veranlagung, kann der Familienbeihilfenbezieher zugunsten des (Ehe-)Partners verzichten (siehe Verzichtserklärung auf dem Formular E 1).
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