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Die Einkommensteuererklärung (Vordruck E 1)
Die Einkommensteuererklärung (Vordruck E
1)
Wenn Sie im vergangenen Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
hatten und nicht die im unten stehenden Absatz „Wann müssen Sie eine
Einkommensteuererklärung abgeben?" angeführten Voraussetzungen vorliegen, kommt die
Abgabe einer „Erklärung zur Durchführung einer
Arbeitnehmerveranlagung" auf dem Formular L 1 in
Betracht (siehe den Abschnitt „Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für
2003", Seite S 204 ff.).
Wenn Sie beschränkt
steuerpflichtig sind, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung nur
abgeben,
• wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden
oder
• wenn die gesamten inländischen Einkünfte, die gemäß § 102
EStG zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, mehr als 3.630 € betragen haben (§
42 EStG).
Im Folgenden wird das Formular E 1, das ist das
Einkommensteuererklärungsformular für unbeschränkt steuerpflichtige
Personen, für die keine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen ist,
näher besprochen.
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