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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 197

Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder


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Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder (Kennzahl 9200)
Hier sind Aufwendungen/Ausgaben für Werbung und Repräsentation sowie Spenden und Trinkgelder einzutragen. Zu den Werbeaufwendungen gehören auch die von Werbeunternehmen in Rechnung gestellten Anzeige- und Ankündigungsabgaben. Soweit der handelsrechtliche Ansatz bzw. die Eintragung in dieser Kennzahl nicht dem steuerlich zulässigen Wert entspricht (z.B. § 20 Abs. 1 Z 3, siehe dazu Rz. 4808 der Einkommensteuerrichtlinien 2000), sind die Korrekturen in der Kennzahl 9280 vorzunehmen.
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