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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 226
Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
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Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr Wenn Sie bei der Gewinnermittlung ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, können Sie auch für die Umsatzbesteuerung dasselbe Wirtschaftsjahr verwenden. Falls Sie erstmalig für 2003 den Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer und für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gleichschalten wollen, haben Sie die Umsatzsteuererklärung für 2003 nur für das Rumpfwirtschaftsjahr vom bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres 2003/2004 abzugeben (siehe SWK-Heft 12/1986, Seite A II 21 f.). | 3 |