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Die Berechnung der Einkommensteuer
Die Berechnung der
Einkommensteuer
Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die
vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis
unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der
„Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden
ist.
Die Einkommensteuer beträgt
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für die ersten 3.640 € | 0% |
für die weiteren 3.630 € | 21% |
für die weiteren 14.530 € | 31% |
für die weiteren 29.070 € | 41% |
für alle darüber liegenden Beträge | 50%. |
Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:
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1. der allgemeine
Absetzbetrag von 887 € , der im Einkommensteuerbescheid
gesondert ausgewiesen wird. Der allgemeine Absetzbetrag verändert sich nach
Maßgabe des § 33 Abs. 3 Z 1 bis 5 EStG. | |||
2.
Alleinverdienerabsetzbetrag oder
Alleinerzieherabsetzbetrag | 364 € | ||
3.
Unterhaltsabsetzbetrag in variabler Höhe, je
nach Anzahl der Kinder und der Anzahl der Monate, in denen Sie Alimente geleistet
haben (siehe Anm. 11, Seite S 138 f.). | |||
4. Bei Einkünft... |