Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 242

Einfuhrumsatzsteuer neu

Einfuhrumsatzsteuer neu (Kennzahl 083)
Unter der Kennzahl 083 ist die Vorsteuer betreffend diejenige Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) einzutragen, für die von der seit Oktober 2003 geltenden Neuregelung Gebrauch gemacht wurde und für die die Verbuchung der EUSt-Schuld nicht auf das Zollamtskonto, sondern auf das Finanzamtskonto des Unternehmers, für den die Waren eingeführt wurden, erfolgte. Dies gilt nicht, sofern ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug besteht. Siehe dazu auch die Information des BMF (SWK-Heft 29/2003, Seite S 713).
Durch diese Verrechnung ergibt sich bei voller Vorsteuerabzugsberechtigung keine tatsächliche Belastung an Einfuhrumsatzsteuer.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beispiel
Oktober 03
20.000 €
100.000 Umsatz * 20% ergibt
- 5.000 €
Umsatzsteuer
Vorsteuer Einfuhrumsatzsteuer neu
Zahllast
15.000 €

Wird von dieser Option kein Gebrauch gemacht, dann ist in der Kennzahl 061 wie bisher die als Vorsteuer abzugsfähige und an die Zollbehörde entrichtete Einfuhrumsatzsteuer einzutragen.

30

Daten werden geladen...