Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 194
Gewinnermittlungsart
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinnermittlungsart Geben Sie immer die Gewinnermittlungsart an. Die Alternative USt-Bruttosystem/ USt-Nettosystem ist bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder bei einer Pauschalierung, die einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung systematisch entspricht, stets anzugeben (siehe dazu unter Punkt 8.3 und 8.4 der amtlichen Erläuterungen zur Beilage E 1a). Sind sämtliche Umsätze unecht umsatzsteuerbefreit (z. B. Kleinunternehmer), ist „Bruttosystem" anzukreuzen. Bei Wahl der Drogistenpauschalierung ist „Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1" anzukreuzen. Als „sonstige Pauschalierung" kommt die Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende oder die Pauschalierung für Sportler in Betracht. | B2 |