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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 194

Gewinnermittlungsart


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Gewinnermittlungsart
Geben Sie immer die Gewinnermittlungsart an. Die Alternative USt-Bruttosystem/ USt-Nettosystem ist bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder bei einer Pauschalierung, die einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung systematisch entspricht, stets anzugeben (siehe dazu unter Punkt 8.3 und 8.4 der amtlichen Erläuterungen zur Beilage E 1a). Sind sämtliche Umsätze unecht umsatzsteuerbefreit (z. B. Kleinunternehmer), ist „Bruttosystem" anzukreuzen. Bei Wahl der Drogistenpauschalierung ist „Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1" anzukreuzen. Als „sonstige Pauschalierung" kommt die Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende oder die Pauschalierung für Sportler in Betracht.
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