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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 223

Die Umsatzsteuererklärung für 2003

Die Umsatzsteuererklärung für 2003


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Die Umsatzsteuererklärung 2003 ist, ebenso wie dies für Umsatzsteuervoranmeldungen bereits geltendes Recht ist, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten wird aber vorerst von einer generellen Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nur für diejenigen Steuerpflichtigen auszugehen sein, die auf Grund der 100.000-€ -Umsatzgrenze (§ 21 UStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002) ohnehin schon zur elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dabei gilt diese „Vermutung der Unzumutbarkeit" jedoch nur für jene Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung selbst einreichen, das heißt also nicht steuerlich vertretene Abgabepflichtige. Daher haben Steuerpflichtige, die nicht steuerlich vertreten sind und deren Umsatz unter 100.000 € liegt, 2003 die Wahl zwischen der elektronischen Übermittlung und dem Ausfüllen des Formulars.
Bei der elektronisch...

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