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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 179
Katastrophenschäden
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Katastrophenschäden (Kennzahl 475) Schäden durch Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenschäden, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Siehe dazu den Beitrag von Gerhard Gaedke in SWK-Heft 26/2002, Seite S 689 und sehr ausführlich die Information des Finanzministeriums in SWK-Heft 28/2002, Seite S 733 ff. | 86 |