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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 196

Übrige Erträge/Betriebseinnahmen (inklusive Finanzerträgen)


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Übrige Erträge/Betriebseinnahmen (inklusive Finanzerträgen) (Kennzahl 9090)
Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben hier die Summe aller (im Kalenderjahr zugeflossenen) Betriebseinnahmen mit Ausnahme der in den Kennzahlen 9040, 9050 und 9060 einzutragenden Betriebseinnahmen einzutragen. Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben ausländische Kapitalerträge, die nach § 37 Abs. 8 mit 25% besteuert werden können, stets sowie endbesteuerungsfähige inländische Kapitalerträge, diese jedoch nur im Fall der Antragsveranlagung, in Kennzahl 9090 einzutragen und in Kennzahl 9290 (Korrekturen des Gewinnes/Verlustes, steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung) auszuscheiden. In der Einkommensteuererklärung (Formular E 1) sind sie in diesem Fall (Antragsveranlagung betrieblicher Kapitalerträge) in den Kennzahlen 780/782/784 anzusetzen. Endbesteuerungsfähige inländische Kapitalerträge sind im Fall der Endbesteuerung (keine Antragsveranlagung betrieblicher Kapitalerträge) nicht in Kennzahl 9090 aufzunehmen.
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