Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 196
Übrige Erträge/Betriebseinnahmen (inklusive Finanzerträgen)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Übrige Erträge/Betriebseinnahmen (inklusive Finanzerträgen) (Kennzahl 9090) Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben hier die Summe aller (im Kalenderjahr zugeflossenen) Betriebseinnahmen mit Ausnahme der in den Kennzahlen 9040, 9050 und 9060 einzutragenden Betriebseinnahmen einzutragen. Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben ausländische Kapitalerträge, die nach § 37 Abs. 8 mit 25% besteuert werden können, stets sowie endbesteuerungsfähige inländische Kapitalerträge, diese jedoch nur im Fall der Antragsveranlagung, in Kennzahl 9090 einzutragen und in Kennzahl 9290 (Korrekturen des Gewinnes/Verlustes, steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung) auszuscheiden. In der Einkommensteuererklärung (Formular E 1) sind sie in diesem Fall (Antragsveranlagung betrieblicher Kapitalerträge) in den Kennzahlen 780/782/784 anzusetzen. Endbesteuerungsfähige inländische Kapitalerträge sind im Fall der Endbesteuerung (keine Antragsveranlagung betrieblicher Kapitalerträge) nicht in Kennzahl 9090 aufzunehmen. | B13 |