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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 160

Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalerträgen ohne KESt-Abzug

Seite 5 der Einkommensteuererklärung

Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalerträgen ohne KESt-Abzug (Kennzahl 754)


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Ausländische Kapitalerträge aus
1. Aktien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und gleichartigen Kapitalanlagen,
2. Einlagen und Wertpapieren sowie ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischen Investmentfonds,
die jeweils nach dem zufließen oder als zugeflossen gelten, können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung - losgelöst von der Besteuerung des übrigen Einkommens - mit einem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden. Die Kapitalerträge dürfen nicht um damit in Zusammenhang stehende Werbungskosten gekürzt werden. Ausländische Kapitalerträge liegen hinsichtlich der oben unter 1. genannten Erträge vor, wenn der Schuldner der Kapitalerträge (z. B. die Aktiengesellschaft) Sitz und Geschäftsleitung im Ausland hat. Ausländische Kapitalerträge liegen hinsicht...

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