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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 160
Antragsveranlagung bei ausländischen Aktien, GmbH-Anteilen
Antragsveranlagung bei ausländischen Aktien, GmbH-Anteilen (Kennzahl 756)
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Ausländische Kapitalerträge aus
Aktien,
GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und
Wirtschaftsgenossenschaften und gleichartigen Kapitalanlagen können
auf Antrag an Stelle der Besteuerung mit dem
besonderen Steuersatz von 25% mit dem halben
Tarifsteuersatz besteuert werden. Die Kapitalerträge dürfen
nicht um damit in Zusammenhang stehende Werbungskosten gekürzt werden. |
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