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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 160

Antragsveranlagung bei ausländischen Aktien, GmbH-Anteilen

Antragsveranlagung bei ausländischen Aktien, GmbH-Anteilen (Kennzahl 756)


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Ausländische Kapitalerträge aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und gleichartigen Kapitalanlagen können auf Antrag an Stelle der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25% mit dem halben Tarifsteuersatz besteuert werden. Die Kapitalerträge dürfen nicht um damit in Zusammenhang stehende Werbungskosten gekürzt werden.

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